Aufzeichnung von Losungen in der Gastronomie
Grundsätzlich besteht für alle Betriebe die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und nachvollziehbar festzuhalten.
Grundsätzlich besteht für alle Betriebe die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und nachvollziehbar festzuhalten.
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