Seitenbereiche

Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_klienten/
Illustration

Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Dieses umfasst unter anderem folgende steuerliche Änderungen (Auswahl):

Änderungen im Einkommensteuergesetz

  • Steuerfreiheit der Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Hier sind Zuwendungen aus dem Krisenbewältigungsfonds, aus dem Härtefallfonds und aus dem Corona-Krisenfonds sowie vergleichbare Zuwendungen der Länder, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen gemeint.
  • Weitergewährung des Pendlerpauschales auch bei Corona-Kurzarbeit, vorübergehender Telearbeit und Dienstverhinderung. Ebenso sollen Zulagen und Zuschläge zum laufenden Arbeitslohn, der an den Arbeitnehmer im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise weitergezahlt wird, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen.
  • Steuerbefreiung von Boni und Zulagen bis zu € 3.000, die 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden.
  • Kein Verlust des Hälftesteuersatzes für pensionierte Ärzte, die während der Corona-Krise erneut tätig werden.

Gebührengesetz

Erforderliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (beispielsweise bestimmte Bürgschaften und Mietverträge) wurden gebührenfrei gestellt.

Alkoholsteuergesetz

Im Alkoholsteuergesetz wurden steuerliche Erleichterungen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel normiert.

Organisationreform der Finanzverwaltung

Die Organisationsreform der Finanzverwaltung wird um ein halbes Jahr auf 1.1.2021 verschoben.

Fristenhemmung

Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Hemmung bestimmter verfahrens- und finanzstrafrechtlicher Fristen.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 06.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus.html.

Stand: 17. April 2020

Bild: Racle Fotodesign - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in der Region Weiz. Unsere Experten beraten Sie zu allen steuerlichen Themen und unterstützen Sie bei Ihrer Finanzbuchhaltung und Lohnverrechnung.

Absenger - Dr. Rathausky Steuerberatungsgesellschaft mbH

Weitere aktuelle Artikel

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.