Seitenbereiche

GmbH: Was bedeuten Mindeststammkapital und Mindestkörperschaftsteuer?

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_klienten/
Illustration

Mindeststammkapital

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt grundsätzlich € 35.000,00. Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die Gründungsprivilegierung in Anspruch nimmt. Die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens € 10.000,00 betragen. Davon ist die Hälfte bar einzuzahlen. Die Gründungsprivilegierung endet spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. Die Eintragungen betreffend die Gründungsprivilegierung im Firmenbuch können erst entfallen, wenn zuvor die Mindesteinzahlungserfordernisse von € 35.000,00 erfüllt werden.

Mindestkörperschaftsteuer

Die Mindestkörperschaftsteuer haben unbeschränkt steuerpflichtige GmbHs grundsätzlich in folgender Höhe zu entrichten.

Mindest-KöSt Für jedes volle Kalendervierteljahr Jahresbeitrag
für eine bestehende GmbH € 437,50 € 1.750,00
für eine nach dem 30.6.2013 neu gegründete GmbH:    
- in den ersten fünf Jahren € 125,00 € 500,00
- für die nächsten fünf Jahre € 250,00  € 1.000,00
- danach € 437,50  € 1.750,00

Ist die tatsächliche KöSt (z. B. 25 % von € 1.000,00 = € 250,00) niedriger als die Mindest-KöSt (z. B. € 1.750,00), so kann die Differenz zur Mindest-KöSt unbegrenzt auf die Körperschaftsteuerschuld der folgenden Jahre angerechnet werden.

Stand: 26. September 2017

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in der Region Weiz. Unsere Experten beraten Sie zu allen steuerlichen Themen und unterstützen Sie bei Ihrer Finanzbuchhaltung und Lohnverrechnung.

Absenger - Dr. Rathausky Steuerberatungsgesellschaft mbH

Weitere aktuelle Artikel

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.